Gleich zu Beginn mein Disclaimer zu diesem Text:

Der folgende Text ist keine Rechtsberatung! Er spiegelt lediglich meine jahrelange Erfahrung mit diesem Thema wider!

So ziemlich jeder Webseitenbetreiber hat es irgendwo auf seiner Webseite. Manch einer weiß nicht mal, wozu so ein Disclaimer überhaupt genau nützlich ist, Hauptsache er ist da. Aber meist denkt der Webseitenbetreiber, juristische Fallstricke damit zu umgehen. Dem ist aber nicht so! Wenigstens nicht immer. Ein Disclaimer kann sogar eher das Gegenteil bewirken!

Aber beginnen wir mal beim Anfang:

Was ist überhaupt ein Disclaimer?

Das Wort leitet sich vom englischen to disclaim ab, was so viel bedeutet wie abstreiten oder in Abrede stellen.

Im Fachjargon der Webseiten bedeutet es soviel wie Haftungsausschluss. Mit einem Disclaimer möchte man sich vor allem von der Haftung für fremde Inhalte befreien, auf die man verlinkt hat. Meist wird da auf ein Urteil des Landgerichtes Hamburg aus dem Jahre 1998 Bezug genommen in dieser Art:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Nun ja, eine nette Formulierung, aber das ist leider nur die Hälfte der Wahrheit. Denn genau dieses Urteil bezieht sich auf auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1996. Im Urteil des Landgerichtes Hamburg heißt es nämlich auch:

Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, dass er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.

Gut das sind jetzt viele juristische Spitzfindigkeiten. Aber die Essenz ist die, dass das Landgericht Hamburg eben genau die Haftung desjenigen, der verlinkt, bejaht hat!

Ein Disclaimer dieser Art (ich gebe zu, in meiner Anfangszeit habe ich mich auch darauf bezogen) hilft also überhaupt nichts, denn wenn man sich auf dieses Urteil bezieht, dann hat man sich die Verantwortung für die fremden Inhalte regelrecht ins eigene Haus geholt!

Brauche ich denn überhaupt einen Disclaimer?

Die Frage lässt sich ganz eindeutig beantworten: Jein!

Als Webseitenbetreiber ist man nach § 7 Abs.1 TMG (Tele-Medien-Gesetz) Diensteanbieter und für eigene Inhalte auf seiner Webseite nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

Glücklicherweise sind wir Diensteanbieter nach §§ 8 bis 10 TMG jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Allerdings bleiben die Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen sollten diese Inhalte also umgehend entfernt werden.

Grundsätzlich ist es also so, dass man volle Sorgfaltspflicht für die Inhalte seiner Webseite hat. Aber man hat auch eine gewisse Sorgfaltspflicht für die Inhalte der Webseiten, auf die man verlinkt! Nur muss man nicht ständig kontrollieren, ob alles noch in den gesetzlichen Rahmen passt. Doch wenn man mitbekommt, dass da was nicht rechtens ist, dann muss man unverzüglich reagieren!

Die ganze Geschichte hat also zwei Aspekte: Eigene Inhalte und verlinkte Inhalte.

Disclaimer für eigene Inhalte

Sicherlich passt schon jeder auf, dass er keine juristischen Fehler begeht, wenn er seine Inhalte erstellt. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen und so kann es durchaus vorkommen, dass sich da trotzdem was einschleicht und eine Abmahnung oder Schlimmeres droht.

Es schadet nicht und hilft tatsächlich sogar – vor allem gegenüber zu eifrigen Abmahnern – wenn man einen guten Disclaimer für die Inhalte seiner Webseite hat, Stichwort: Haftung für Inhalte.

Disclaimer für fremde Inhalte

Wenn ich auf meiner Webseite auf keine fremden Inhalte verlinke, dann brauche ich so was auch nicht. Und wenn die fremden Inhalte, auf die ich verlinkt habe, sauber sind, dann brauche ich auch keinen Disclaimer.

Weil ich aber durch meinen Link auf eine spezielle Unterseite einer fremden Webseite auch irgendwie eine Empfehlung für die ganze Webseite mitgebe, gibt es hier entweder die Möglichkeit, die ganze fremde Webseite anzusehen, ob da was ist, das ich nicht vertreten will und im Zweifelsfall den Link eben nicht auf meine Webseite stelle. Oder aber ich stelle klar, dass ich nur diese eine Unterseite so wertvoll finde, dass ich darauf verlinke und distanziere mich vom Rest der Seite. Das ist nicht das Gelbe vom Ei, wie wir später noch sehen werden.

Auch hier hilft ein richtig verfasster Disclaimer, Stichwort: Haftung für Links.

Und warum kann ein Disclaimer nun kontraproduktiv sein?

Gerade mit dem Zitat des oben genannten Urteils ist das so eine Sache: Auf der einen Seite verlinke ich auf diesen fremden Inhalt – das heißt ich habe ihn für gut befunden – auf der anderen Seite distanziere ich mich aber „ausdrücklich“ von den Inhalten der fremden Seite: Was gilt nun?

Dazu auch noch folgende Geschichte:

Es gab mal einen Menschen, der einen Rechtsanwalt nicht toll fand. Er schrieb auf seiner Webseite ein paar unschöne Dinge über den Rechtsanwalt und verlinkte gleich mehrfach auf eine Webseite, auf der der Rechtsanwalt so richtig auf das Übelste beschimpft und verleumdet worden ist. Gleichzeitig hatte dieser Mensch sich auf oben genanntes Urteil bezogen und sich von den Inhalten distanziert. Er wurde natürlich von diesem Rechtsanwalt verklagt, als dieser von der Sache Wind bekam – und der Rechtsanwalt bekam Recht!

Das Gericht legte den Disclaimer auf der Webseite des unfreundlichen Menschen so aus:

Der Beklagte war sich bewusst, dass er auf seiner Seite die Grenzen des Zulässigen spätestens mit den Links auf die fremde Seite überschritten hat. Damit er aber juristisch nicht belangt werden kann, hat er den Disclaimer eingebaut. Er versuchte also mit diesem Disclaimer, sich der Bestrafung zu entziehen, obwohl er genau wusste, dass hier eine Rechtsverletzung stattfand.

Hier war der Disclaimer also für das Gericht ein Indiz dafür, dass der Webseitenbetreiber genau wusste: Hier ist was nicht koscher! Nach dem Motto: Nur wer ein schlechtes Gewissen hat, braucht einen (solchen) Disclaimer.

Fazit

Die Rechtsprechung ist hier noch lange nicht einheitlich und bei weitem noch nicht klar, das sei ganz ausdrücklich erwähnt. Wenn selbst der Disclaimer der Webseite des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einen Warnhinweis enthält, dass die Rechtslage weitgehend unklar ist, spricht das Bände.

Glücklicherweise betrachten die meisten Gerichte den Fall im jeweiligen Kontext zur Webseite. Wenn ich also eine eigentlich saubere Webseite habe und nur in diesem einen Fall etwas zweifelhaft oder gar ungesetzlich ist, dann schadet mir der (richtig abgefasste) Disclaimer sicherlich nicht sondern zeigt meine lautere Absicht.

Eine ausführliche rechtliche Beratung aber wird in manchen Fällen nicht zu umgehen sein. Im Internet gibt es da so manche – auch kostenlose – Quelle für Disclaimer.

Und man sollte nicht versäumen, immer wieder mal seine Links zu prüfen. Aber das versteht sich ja von selbst, denn wenn ich auf eine Seite verlinke, die nicht mehr existiert, hinterlässt das keinen tollen Eindruck von meine Seite. In diesem Zusammenhang sollte man sich auch die paar Minuten Zeit nehmen, auf den Inhalt der verlinkten Seite zu schauen. Sicher ist sicher.

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